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NEUE BUNDESEINHEITLICHE LANDESKADERKRITERIEN VERFÜGBAR

von Marie-Charlot Lonnemann

HANNOVER. Die bundeseinheitlichen Kriterien für die Aufnahme in einen Landeskader sind überarbeitet worden und gelten ab der Saison 2023/24. Diese sind bundesübergreifend gültig und stellen den Rahmen für spezifischen Festlegungen der Landesruderverbände dar.

Zum ersten Mal beinhaltet der Leitfaden messbare und überprüfbare Kriterien in Form von Zeiten (Ergometer) und Platzierungen bei Wettkämpfen (z.B. DJM U17/U19/U23).

Speziell in den jüngeren Jahrgängen wird nicht nur auf “das Rudern” geachtet, sondern auch auf das allgemeine Potential, beispielsweise definiert durch die allgemein-athletischen-Fähigkeiten, und die Konstitution. Je älter die Athleten werden, desto ruderspezifischer werden die Anforderungen selbstverständlich.
Auch spiegeln sich in der vom DRV in Zusammenarbeit mit den Landestrainern geschriebenen Richtlinie die DOSB-Kaderrichtlinien wider.

Athlet:innen der Jahrgänge 2003-2010 haben die Chance für maximal drei Jahre in einen Landeskader aufgenommen werden. Ziel hierbei ist, spätestens nach drei Jahren in den Bundeskader übernommen zu werden.

Wir als DRV haben mit den Kriterien den Rahmen gesteckt, jetzt ist es an den jeweiligen Landesruderverbänden die konkreten Kriterien für ihr Einzugsgebiet zu definieren. Dies wird in den kommenden Monaten erfolgen. Ich bedanke mich bei allen Landestrainer:innen für die konstruktive Zusammenarbeit in der Sache,“ sagt Adrian Bretting, Bundestrainer U19 des DRV.

Die kompletten bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien könnt ihr hier nachlesen.

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