- von LOKALSPORT - über SPORT REGIONAL - bis SPORT INTERNATIONAL -

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft im Online-Medium „SPORT RHEIN-ERFT

1. Werbeauftrag
(1.)“ Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2.) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel
(1.) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elementen bestehen:
* aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern ( u.a. Banner),
* aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2.) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss
(1.) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
(2.) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3.) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung …..) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlasserstattung
(1.) Wird ein Auftrag aus besonderen Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
(2.) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung
(1.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2.) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3.) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Chiffrewerbung
Chiffreschaltungen sind nicht vorgesehen.

9. Ablehnungsbefugnis
(1.) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn * deren Inhalt gegen Gesetzte oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
* deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren
beanstandet wurde oder
* deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2.) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

10. Rechtsgewährleistung
(1.) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen
des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den
Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unter-
lagen bei einer eventuellen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2.) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der
Werbung in Online – Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderliche
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus
einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durch-
führung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen
Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller
bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11. Gewährleistung des Anbieters
(1.) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere
vor, wenn er hervorgerufen wird
* durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) oder
* durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
* durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
* durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote aus sogenannten
Proxies (Zwischenspeichern) oder
* durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fort-
laufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als
10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2.) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3.) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat
der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das
gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber
nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler
hinweist.

12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht
zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen),
insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetz-
licher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten
(z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus
vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglich-
keit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber
zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch
des Anbieters bestehen.

13. Haftung
(1.) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und unlauterer Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies
gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorher-
sehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens.
(2.) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung
gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
15. Zahlungsverzug
(1.) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2.) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des jeweiligen Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

17. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten;
* die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
* die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

18. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bgewickelt.

19. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

SPORT – RHEIN – ERFT
-SPORT IM RHEINLAND-
-aktuell – interessant – informativ-
www.sport-rhein-erft.de 
50126 BERGHEIM