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VfL ERHÄLT LIZENZ FÜR DIE SAISON 2019/20

VfL GM

GUMMERSBACH. Der VfL Gummersbach hat heute von der DKB Handball-Bundesliga die Bestätigung für die Lizenzerteilung für die Saison 2019/2020 erhalten. Allerdings müssen in den nächsten Tagen noch Unterlagen nachgereicht werden.

Geschäftsführer Christoph Schindler: „Es gibt Regularien und Fristen, die es einzuhalten gilt. Da wir die geforderte Bedingung intern bereits erfüllt haben und nachreichen, werden wir in den nächsten Tagen einen final positiven Lizenzbescheid für die kommende Saison 2019/2020 erhalten. Dennoch ist die Arbeit damit noch nicht getan. In den nächsten Wochen und Monaten gilt es weiter daran zu arbeiten, den VfL Gummersbach zu konsolidieren und uns wirtschaftlich und sportlich besser aufzustellen als in der Vergangenheit.“

Die Pressemitteilung der DKB Handball-Bundesliga im Wortlaut:

Die Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e.V. hat heute entschieden, dass alle sportlich qualifizierten Klubs in der 1. und 2. Handball-Bundesliga die Lizenz für die Spielzeit 2019/20 erhalten. Der VfL Gummersbach erhält die Lizenz allerdings unter der Bedingung, dass die derzeit bestehende Liquiditätslücke bis spätestens zum 03.05.2019 geschlossen wird. Dies muss gegenüber der Lizenzierungskommission nachgewiesen werden. Wird die Bedingung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, gilt die Lizenz als nicht erteilt.

Diese Entscheidungen hat die Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e.V. unter Vorsitz von Rolf Nottmeier nach intensiver Prüfung der eingereichten Unterlagen und Durchführung zahlreicher Lizenzgespräche mit den Lizenzbewerbern getroffen.

Rolf Nottmeier: „Unsere Prüfungen haben erfreulicherweise ergeben, dass der vorgeschriebene Abbau von bestehendem negativem Eigenkapital durch alle Vereine weiter konsequent fortgesetzt wird. Zu einem Punktabzug aufgrund von Nichterfüllung der Verpflichtung zur Eigenkapitalverbesserung wird es dementsprechend nicht kommen. Besonders positiv ist festzuhalten, dass sich die Anzahl der Vereine, die inzwischen auf ein positives bilanzielles Eigenkapital blicken, weiter erhöht hat. Insgesamt konnten wir eine deutliche Zunahme der Finanzkraft der Vereine im Profihandball feststellen.“

Seit 2015 verpflichtet § 7 der Ordnung zur Lizenzierung (LZO) alle Vereine mit einem negativen bilanziellen Eigenkapital in den Folgejahren jeweils zu einer Eigenkapitalverbesserung von mindestens 10 Prozent, bis zur Erreichung eines positiven Eigenkapitals. Bei einer Nichterfüllung dieser Vorgabe zum 31.12.2018 hätte den betroffenen Vereinen ein Abzug von 4 Pluspunkten in der laufenden Saison oder eine Geldstrafe gedroht.

Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens überprüft die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine. Unter die Lupe werden aber auch infrastrukturelle, rechtliche sowie sportliche Kriterien der Erst- und Zweitligisten genommen. Das Lizenzierungsverfahren ist eine entscheidende Instanz, die dem deutschen Profihandball wirtschaftliche Stabilität, einen fairen Wettbewerb und Integrität gibt.

Der unabhängigen Lizenzierungskommission gehören neben dem Vorsitzenden Rolf Nottmeier, Richter am Arbeitsgericht Minden, Olaf Rittmeier, Steuerberater und Frank Bohmann, Geschäftsführer der Handball-Bundesliga GmbH an. Unterstützt wird die Kommission durch Mattes Rogowski, Leiter Sport & Lizenzierungsverfahren bei der HBL GmbH.

Die Lizenzentscheide für Aufsteiger aus der 2. Bundesliga in die DKB Handball-Bundesliga, für Aufsteiger aus den 3. Ligen in die 2. Bundesliga sowie für die Absteiger aus der DKB Handball-Bundesliga in die 2. Bundesliga werden in den kommenden Wochen bekanntgegeben.

Die Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO) ist einsehbar unter www.dkb-handball-bundesliga.de.

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