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LANDGERICHT KÖLN WEIST KLAGE GEGEN DEN 1. FC KÖLN ab

Urteil im Petralito-Prozess  - 1. FC KÖLN

KÖLN. Die 21. Zivilkammer des Kölner Landgerichts hat am Dienstag eine Klage gegen den 1. FC Köln abgewiesen. Dabei ging es um die Forderung der Petralito Sport Service GmbH, die für die Vermittlung von Stürmer Anthony Modeste zum FC Tianjin im Sommer 2017 zwei Millionen Euro Provision geltend machte. Der FC hat dies zurückgewiesen, weil keine Rechtsgrundlage für die Forderung bestehe. Einen Nachweis, dass sie tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zu dem Transfer geleistet hatte, konnte die Klägerin auch in der Beweisaufnahme nicht erbringen, urteilte das Gericht nun.

FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sagt: „Unsere Auffassung ist im Laufe des Prozesses und durch die Zeugenaussagen deutlich gestützt worden. Wir sind sehr froh, dass das Gericht unserer Haltung gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Petralito Sport Service GmbH kann dagegen binnen eines Monats nach förmlicher Zustellung des Urteils Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

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