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„FAIRE UND UMSETZBARE LÖSUNGEN FINDEN“

Bundesspielwart Kessing über größere Staffelstärken und Wertung 2019/20 \\ VBL

BERLIN. In der vergangenen Woche haben der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) sowie der Vorstand und das Präsidium des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) auf Vorschlag des Bundesspielausschusses (BSA) die Regelungen zur Wertung der Saison 2019/20 in den nationalen Ligen verabschiedet.

Im Nachgang wurden in der Volleyballgemeinschaft viele Fragen zur Auslegung dieser Regelungen diskutiert. Im Interview beantwortet Bundesspielwart Gerald Kessing einige dieser Fragen.

Gerade was die Staffelstärke der 2. Bundesliga angeht, ist es zu Missverständnissen gekommen. Wie groß wird die Staffelstärke der 2. Bundesliga in der kommenden Saison 2020/21 sein?

Gerald Kessing: „Die Regelstaffelstärke laut Lizenzstatut beträgt weiterhin zwölf Mannschaften. Da keine Mannschaften sportlich absteigen, es gleichzeitig aber Aufsteiger aus dem Bereich der Dritten Liga geben kann, wird für die kommende Saison eine Staffelstärke von bis zu 14 Mannschaften möglich sein. Zudem wäre in den 2. Bundesligen auf Antrag des DVV eine Mannschaft mit Sonderspielrecht zuzulassen. Die laut Lizenzstatut mögliche Zulassung einer zweiten Mannschaft mit Sonderspielrecht würde der VBL-Vorstand ablehnen.“

Was passiert mit freien Plätzen in der 2. Bundesliga – also, wenn nicht 14 Mannschaften in einer Staffel zusammenkommen?
Kessing: „Zusätzliche freie Plätze werden wir unbesetzt lassen. Es bleibt dann bei zwölf oder 13 Mannschaften. Damit reduzieren wir zum einen den Termindruck und zum anderen die Anzahl möglicher zusätzlicher Absteiger am Ende der kommenden Saison.“

In der Entscheidung der letzten Woche heißt es, die Bundesligaversammlung würde über die Fortführung der 2. Bundesliga mit einer Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften oder einen vermehrten Abstieg nach der Saison 2020/21 entscheiden. Was hat es damit auf sich?

Kessing: „Laut Lizenzstatut kann es derzeit maximal drei Absteiger in einem Spieljahr geben. Daher wollen wir zusammen mit den Vereinen beraten, ob am Ende der Saison 2020/21 einmalig vier Mannschaften absteigen müssen oder ob der Abbau der zusätzlichen Teams über mehrere Jahre gestreckt werden soll. Es gab in der 2. Bundesliga aber im Rahmen des Masterplans bereits Diskussionen, die Staffelstärke generell auf 14 Teams zu erhöhen. All das werden wir uns zusammen mit den Vereinen anschauen und entscheiden.“

Sind VBL und DVV auf den Fall vorbereitet, dass Mannschaften in eine tiefere Spielklasse zurückziehen und die Staffelstärke dort zusätzlich steigt?

Kessing: „Vor dieser Situation stehen wir ungeachtet der Corona-Krise immer. Mit der Verlängerung der Lizenzierungsfristen wollen wir den Vereinen zum einen mehr Zeit für die Entscheidungsfindung geben, zum anderen werden wir uns im Fall der Fälle die Situation genau anschauen müssen. Es ist klar, dass es Grenzen des Machbaren gibt. Die Vereine können darauf vertrauen, dass wir in diesem Fall für alle Beteiligten faire und umsetzbare Lösungen finden werden.“

Wie werden die zusätzlichen Spiele im kommenden Jahr im Spielplan untergebracht?

Kessing: „Ganz fremd ist uns die Situation ja nicht. Wir spielen in der Südstaffel der Männer auch heute schon mit 14 Teams. Wir werden im Spielplan durch zusätzliche Spieltage und die Genehmigung von Doppelspieltagen ausreichend Termine bereitstellen können. Vielerorts hat sich zudem der Freitagabend als „Derbyspieltag“ bewährt und kann zusätzlich genutzt werden. Die Spielleitung wird sich aufgrund der außerordentlichen Umstände im höchsten Maße flexibel zeigen.“

Können Sie nochmal erläutern, warum es überhaupt dieser Sonderregelungen bedurfte?

Kessing: „Für die entstandene Situation gibt es keine festen Regelungen. Die Wertung nach einem Saisonabbruch ist weder im Lizenzstatut, noch in der Bundesspielordnung festgeschrieben. Es musste daher von den verantwortlichen Gremien eine sportpolitische Entscheidung getroffen werden, um diese Lücke im Ordnungswerk zu schließen.“

Wie sind Sie dabei vorgegangen?

Kessing: „Der Weg bis zur Entscheidung war lang. Zunächst wurde geprüft, ob andere Sportarten Regelungen für den Fall eines Saisonabbruchs vorsehen, an denen man sich für eine Entscheidung orientieren könnte. Dabei wurde festgestellt, dass auch die anderen großen Spielsportarten Fußball, Handball, Basketball und Eishockey in ihren Spielordnungen keine solche Regelungen vorsehen. Alle Entscheidungen wurden in enger Abstimmung zwischen der Volleyball Bundesliga und dem Deutschen Volleyball-Verband und dessen Gremien getroffen, um eine möglichst einheitliche Regelung für alle nationalen Ligen zu treffen.“

Welche Regelungen standen zur Diskussion?

Kessing: „Im Sinne aller Teams musste eine einheitliche Lösung für alle Staffeln der 1. und 2. Bundesliga gefunden werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in allen Ligen noch mehrere Mannschaften aus eigener Kraft den Klassenerhalt schaffen oder Meister werden konnten. Am letzten Hauptrundenspieltag der Frauen-Bundesliga wäre es zum Beispiel in den direkten Duellen zwischen dem SSC PALMBERG Schwerin und ALLIANZ MTV Stuttgart um Platz eins sowie Schwarz-Weiß Erfurt und dem VfB Suhl LOTTO THÜRINGEN um den Klassenerhalt gegangen.

Das Einfrieren der Tabelle mit aktueller Rangfolge war eine der geprüften Optionen. Aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedliche Anzahl absolvierter Spiele, die unterschiedlich schweren verbleibenden Partien sowie die ungleiche Anzahl absolvierter Heim- und Auswärtsspiele wurde diese Option verworfen.

Die Möglichkeit, die Wertung nur auf die Hinrunde zu beschränken, wurde abgelehnt, weil sie zum einen der Leistungsentwicklung einer Mannschaft im Saisonverlauf nicht gerecht wird und zudem die ungleiche Verteilung von Heim- und Auswärtsspielen sowie die unterschiedliche Schwere der Gegner bei diesen Spielen nicht berücksichtigt.“

Was sprach für die nun getroffene Regelung?

Kessing: „Die manuelle Berechnung der Tabelle für jede einzelne Staffel mit der Fokussierung auf den Auf- und Abstieg schien in der Betrachtung der verfügbaren Optionen noch die fairste zu sein. Da aus dem Kreis der Zweitligisten jedoch nur zwei Mannschaften (Anm. d. Red.: VC Neuwied 77 bei den Frauen und Moerser SC bei den Männern) am Vorlizenzierungsverfahren für die 1. Bundesliga teilgenommen haben, war die Aufstiegsfrage praktisch irrelevant – beide Teams können unabhängig von ihrer Platzierung aufsteigen.

Gilt das auch für den Übergang von der Dritten zur 2. Liga?

Kessing: „Im Grundsatz ja. Alle Mannschaften, die an der Vorlizenzierung teilgenommen haben und zum Zeitpunkt des Abbruchs rechnerisch noch die Chance hatten, einen Aufstiegsplatz zu erreichen, erhalten das Angebot, in die höhere Spielklasse aufzusteigen. Das gilt allerdings nur, wenn dort die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird.“

Wie sieht es bei den Absteigern für die abgebrochene Zweitligasaison aus?

Kessing: „Alle Mannschaften, die in der 2. Bundesliga zum Zeitpunkt des Abbruchs auf einem Abstiegsplatz standen, hätten noch den sportlichen Klassenverbleib schaffen können. Daher wurde die Entscheidung getroffen, dass keine Mannschaft absteigen muss.“

…und dass es keine Meister gibt…

Kessing: „Aus Sicht des VBL-Vorstands sind die Fragen um Abstieg, Wertung und Meisterschaft untrennbar miteinander verzahnt. Man kann nicht an einer Stelle eine Wertung aussetzen, aber an anderer Stelle eine Wertung vornehmen. Die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage lässt den Sport in den Hintergrund treten. Die Verantwortlichen von DVV und VBL hielten es daher für angemessen, dass im Sport in dieser Situation keine Meister gekürt werden. Dies gilt für alle nationalen Ligen von der 1. Bundesliga bis zur Regionalliga.“

Inzwischen entscheiden immer mehr Sportarten und Ligen wie der Volleyball.

Kessing: „Wir sehen uns durch die Entscheidungen der anderen Ligen in unserer Meinung bestärkt, dass der Saisonabbruch – so bitter er auch für die Sportlerinnen und Sportler und die gesamte Volleyballgemeinschaft war – der richtige Schritt war. Darüber hinaus schließen sich auch immer mehr Sportarten in Sachen Wertung dem Volleyball an. Einige Ligen hatten den Spielbetrieb zunächst nur ausgesetzt – nun brechen sie den Spielbetrieb ab. In Deutschland haben nach der 1. und 2. Eishockeyliga auch die Handball-Bundesliga der Frauen, die 1. und 2. Basketball-Bundesliga der Frauen, die 2. Basketball-Bundesliga der Männer (Anm. der. Red.: ProA und ProB) die Saison ohne Meister beendet. Aber auch im Ausland gibt es viele Ligen, die den Spielbetrieb abgebrochen haben. Und die meisten von denen verfahren in Auf- und Abstiegs- sowie der Meisterfrage wie der Volleyball.“

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