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„DEUTSCHLAND SPIELT TENNIS“

­ Förderaufruf 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein + + + 2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2021

KAMEN. (WTV) Die Anmeldephase für die Saisoneröffnung im Rahmen von „Deutschland spielt Tennis“ neigt sich dem Ende entgegen. Noch knapp drei Wochen ist unser Anmeldeportal für die Vereine geöffnet.

Auch der Countdown für unsere beliebte Vereinsverlosung läuft. Noch genau fünf Tage habt ihr Zeit, um euch für unsere Aktion zu registrieren und so automatisch im Lostopf zu landen. Die Gewinne in diesem Jahr können sich sehen lassen: Tennisschläger, Trainingsmaterialien und vieles mehr.

Alle Preise der diesjährigen Verlosung haben wir hier für euch aufgelistet.

Ihr habt euren Verein noch nicht für die Saisoneröffnung angemeldet?

Hier geht es direkt zum Anmeldeportal <<<

Ihr seid aufgrund der Pandemie noch unsicher, ob und wann ihr euren Aktionstag durchführen könnt? Kein Problem, der Aktionszeitraum ist nach hinten offen!

News & Termine
Bis zum 21. März 2021: Teilnahme an der Vereinsverlosung im Rahmen der „Deutschland spielt Tennis“-Saisoneröffnung 2021
Alle Vereine, die sich bis zum 21. März 2021 anmelden, nehmen automatisch an der großen Vereinsverlosung teil. Zu gewinnen sind 200 Preispakete mit Materialien unserer DTB-Partner.
Weitere Informationen ► deutschlandspielttennis.de

24. April 2021: Start Aktionszeitraum nationale Saisoneröffnung im Rahmen von „Deutschland spielt Tennis“ 2021
Am 24. April geht es los. Deutschlands Tennisvereine eröffnen gemeinsam die Sommersaison.
Weitere Informationen ► deutschlandspielttennis.de

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Förderaufruf 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2021

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport


Antragsverfahren 2021:
Eine Antragstellung ist ab dem
15.03.2021 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Für weitere Informationen zum Förderverfahren schauen Sie bitte auf der Homepage: http://go.lsb.nrw/1000×1000

Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail 1000×1000@lsb.nrw oder unter 0203 7381-900 (Frau Aberfeld, Frau Kisin, Frau Grosser) zur Verfügung.

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Förderaufruf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 

7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2021

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Antragsverfahren 2021:
Eine Antragstellung ist ab dem
15.03.2021 möglich!Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 09.06.2021. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW

(foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Für weitere Informationen zum Förderverfahren schauen Sie bitte auf der Homepage:

http://go.lsb.nrw/uel2021
Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail

uebungsarbeit@lsb.nrw  oder unter 0203 7381-985 (Frau Klatt, Frau Lang) zur Verfügung.

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